örtliche Bauaufsicht
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Örtliche Bauaufsicht
Die örtliche Bauaufsicht ist die Interessensvertretung des Bauherren auf der Baustelle und übt dort das Hausrecht aus. Sie umfasst folgende Punkte:
01
Überwachung
Überwachung der Ausführung und Kontrolle der Übereinstimmung mit den bewilligten Plänen
02
Normen & Stand der Technik
Einhaltung der gültigen Normen und des anerkannten Stands der Technik
03
Koordination
Koordination aller tätigen Gewerke, Lieferanten und Auftragnehmer in Vertretung des Bauherren
04
Projektmanagement
Abhaltung der Baubesprechung inkl. Termin- und Kostenverfolgung
05
Qualitätskontrolle
Die Qualitätskontrolle ist einer der wichtigsten Punkte der örtlichen Bauaufsicht um spätere Bauschäden zu verhindern. Nur durch laufende Kontrollen können Mängel rechtzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen gesetzt werden
06
Abnahme
Abnahme und Übernahme von Leistungen und Gewerken
07
Rechnungsprüfung
Rechnungsprüfung durch Kontrolle der Aufmaßblätter und Vergleich mit den geleisteten Bauarbeiten sowie des Auftragsumfanges Nachtragsmanagement bei Überschreitung der Auftragssumme
08
Dokumentation
Dokumentation des Baugeschehens inklusive Fotodokumentation zur Erleichterung möglicher späteren Um- oder Zubauten